Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge, Angebote und Verträge zwischen Alena Bischoff & Felix Nagel GbR (nachfolgend „Fotograf“) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“).
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Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Fotograf stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.
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Mit Erhalt der Anzahlung ist der Termin für beide Seiten verbindlich zugesichert.
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Die Dauer der fotografischen oder videografischen Begleitung ist ab Vertragsunterzeichnung festgelegt.
§ 2 Honorar und Zahlungsbedingungen
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Das Honorar ist entweder per Banküberweisung oder in bar 14 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig.
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Sollten am Tag der Hochzeit über die vereinbarte Begleitdauer hinaus weitere Stunden anfallen, werden diese mit 350 Euro pro Stunde berechnet. Das gilt auch bei „full day“ Begleitungen, wenn 12 Stunden überschritten werden.
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Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Nutzungsrechte der Lichtbilder Eigentum des Fotografen.
§ 3 Lieferzeiten und Übergabe
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Der Kunde erhält die bearbeiteten Fotos in voller Auflösung im jpg- oder png-Format auf einem USB-Medium sowie über eine Online-Galerie innerhalb von 150 Tagen.
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Ein beauftragtes, bearbeitetes Video wird innerhalb von 365 Tagen per Online-Galerie zur Verfügung gestellt.
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Die Online-Galerie ist ab Erhalt der Fotos für ein Jahr verfügbar.
§ 4 Datenaufbewahrung
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Der Fotograf wird sämtliche Fotografien und Rohdaten für einen Zeitraum von einem Jahr nach der Übergabe an den Kunden aufbewahren.
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Nach Ablauf dieses Jahres hat der Kunde die Möglichkeit, die Aufbewahrung der Daten jährlich bis auf Widerruf zu verlängern, wofür eine jährliche Gebühr von 120 Euro im Voraus in Rechnung gestellt wird.
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Wird die Gebühr nicht entrichtet oder die Aufbewahrung nicht verlängert, behält sich der Fotograf das Recht vor, sämtliche Daten nach Ablauf des Jahres zu löschen.
§ 5 Datenschutz und Datenverarbeitung
- Zweck der Datenerhebung
Der Fotograf erhebt, verarbeitet und speichert personenbezogene Daten des Kunden (wie z. B. Name, Anschrift, Kontaktdaten, Hochzeitsdetails), soweit dies zur Erfüllung und Abwicklung des Vertrages erforderlich ist. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. - Einsatz von Projektmanagement-Tools
Zur internen Organisation, Terminplanung und reibungslosen Auftragsabwicklung nutzt der Fotograf das Projektmanagement-Tool „Asana“. Die für die vertragliche Planung relevanten Kundendaten werden in diesem System verarbeitet und gespeichert. Der Fotograf stellt sicher, dass mit dem Anbieter des Tools ein datenschutzkonformer Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) besteht, der den sicheren Umgang mit den Kundendaten gewährleistet. Eine Weitergabe der Daten an unbeteiligte Dritte erfolgt nicht. - Speicherdauer und Löschung
Die personenbezogenen Daten des Kunden verbleiben in den Systemen des Fotografen, bis der Zweck der Datenspeicherung entfällt (z. B. nach vollständigem Abschluss des Auftrages und Ablauf der vereinbarten Bildaufbewahrungsfrist gemäß § 4). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere steuer- und handelsrechtliche Aufbewahrungsfristen (z. B. 10 Jahre für Rechnungen und buchhalterische Unterlagen) – bleiben hiervon unberührt. - Verweis auf die Datenschutzerklärung
Ergänzend gelten die Bestimmungen der Datenschutzerklärung des Fotografen, die auf der Website einsehbar ist und detailliert über die Rechte des Kunden (Auskunft, Berichtigung, Löschung) aufklärt.
https://alenafelixfotografie.de/datenschutzerklaerung/
§ 6 Künstlerischer Gestaltungsspielraum & Pflichten des Kunden
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Der Kunde ist mit dem Bildstil des Fotografen vertraut. Die kreative Gestaltung, die Bildauffassung sowie die Art der fotografischen Bearbeitung liegen im alleinigen Ermessen des Fotografen. Reklamationen in diesem Zusammenhang sind ausgeschlossen.
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Der Kunde hat die Pflicht, alle anwesenden Gäste über die Möglichkeit einer Veröffentlichung zu unterrichten und deren Einverständnis einzuholen. Ersatzansprüche Dritter, die auf einer Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Kunde.
§ 7 Urheberrecht und Nutzungsrechte des Kunden
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Das alleinige Urheberrecht an allen Aufnahmen liegt beim Fotografen.
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Der Kunde darf die Fotos ohne zeitliche Beschränkung in unveränderter Form für private Zwecke verwenden (z. B. Ausdrucken, Erstellen von Alben, Veröffentlichung auf privaten Websites und Online-Profilen).
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Für eine gewerbliche Nutzung benötigt der Kunde ein erweitertes, kostenpflichtiges Nutzungsrecht vom Fotografen.
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Bei Veröffentlichungen hat der Kunde im oder am Bild einen lesbaren Urhebervermerk anzubringen (Foto: alenafelixfotografie.de). Bei Online-Medien wie Instagram oder Facebook ist eine Verlinkung nicht verpflichtend, aber gerne gesehen.
§ 8 Eigenwerbung durch den Fotografen
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Der Fotograf darf bis auf Widerruf die entstandenen Fotografien für Eigenwerbung verwenden. Dies umfasst beispielsweise die Veröffentlichung auf der Website, dem Blog, der Instagram-Seite, in Fachmagazinen, Flyern, Anzeigen und auf Messe-Aufstellern.
§ 9 Stornierung und Ausfall
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Kündigt der Kunde den Vertrag bis 24 Wochen vor Termin, behält der Fotograf 50% der geleisteten Anzahlung als Aufwandsentschädigung ein.
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Kündigt der Kunde den Vertrag bis 8 Wochen vor Termin 25% des Aufnahmehonorars.
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Kündigt der Kunde den Vertrag bis 4 Wochen vor Termin 50% des Aufnahmehonorars
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Das Ausfallhonorar erhöht sich auf 100% bei Absagen, die erst innerhalb der Frist von 14 Tagen dem Termin vorangehend erfolgen.
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Kann die Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt (z. B. Unfall, attestierte Krankheit o.ä.) durch den Kunden nicht durchgeführt werden, verzichtet der Fotograf auf das Einverlangen der vereinbarten Kosten.
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Ist es dem Fotografen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Unfall, attestierte Krankheit o.ä.) nicht möglich, den Auftrag auszuführen oder die Bilder fristgerecht innerhalb von 120 Tagen zu liefern, verzichtet der Kunde auf Schadenersatzforderungen oder die Abwälzung etwaiger Mehrkosten auf den Fotografen. Der Fotograf bemüht sich in einem solchen Fall dringend, einen gleichwertigen Ersatzfotografen zu stellen.
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Wird ein bereits begonnener Auftrag nicht fertig gestellt, ohne dass dies der Fotograf zu vertreten hat, so steht ihm ebenfalls das volle Honorar zu. Als begonnen gilt ein Auftrag, wenn der Fotograf mit der Ausführung seiner vertraglich geschuldeten Leistung angefangen hat. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen überschritten oder verschoben bzw. aus Gründen wiederholt, die nicht vom Fotografen zu vertreten sind, z.B. bei nachträglich abweichenden Wünschen vom Briefing, schlechtem Wetter, nicht rechtzeitiger Bereitstellung von Produkten, Nichterscheinen der Fotomodelle, unnötige Wartezeiten vor Ort, Reisegepäckverlust etc., erhöht sich das Honorar im Verhältnis zu dem ursprünglich vereinbarten Honorar. Die Nebenkosten erhöhen sich in diesem Fall nach Aufwand. Alle bereits entstanden Nebenkosten, bereits geleistete Vorbereitungszeiten oder bereits entstandene Kosten und oder Ansprüche von Erfüllungsgehilfen des Fotografen sind in jedem Fall zu 100% zu erstatten.
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Der Fotograf verpflichtet sich nicht zur kurzfristigen Übernahme von Fremdkosten, die im Shooting-Zusammenhang im Vorfeld anfallen und über sein eigenes Honorar hinausgehen. Die Fremdkosten werden vom Auftraggeber zum Shooting-Beginn zu 100% beglichen. Der Fotograf ist berechtigt bei einer Weigerung der Vorauszahlung aller Fremdkosten seitens des Auftraggebers den Shooting-Antritt gleichfalls zu verweigern, ohne dass Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.
§ 10 Haftung
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Der Fotograf haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
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Für den Verlust von digitalen Bilddaten nach der finalen Übergabe an den Kunden sowie für unvorhersehbare technische Ausfälle übernimmt der Fotograf keine Haftung.
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Fotoaufnahmen – gerade solche im sogenannten Outdoor-Bereich- sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist der Kunde nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert. Der Fotograf übernimmt hierfür keine Haftung.
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Der Fotograf übernimmt keine Haftung für zum Shooting mitgebrachte Wertgegenstände.
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Der Fotograf haftet nicht für Schäden, die durch Hilfspersonen verursacht werden. Der Fotograf haftet bei Beizug von Substituten, wie beispielsweise Videografen, Visagisten, ausschließlich für die gehörige Sorgfalt bei der Auswahl und Instruktion derselben. Ferner haftet der Fotograf nicht für mittelbare Schäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn.
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Der Fotograf verwahrt die Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Daten nach drei Monaten seit Beginn des Auftrags zu vernichten. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für technischen Datenverlust durch Sterben von Festplatten oder nicht mehr lesbare andere Speichermedien.
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Der Fotograf haftet nicht für die Verfügbarkeit oder korrekte Funktion von Infrastrukturen, Software oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich des Fotografen liegen.
§ 11 Widerrufsbelehrung und Erlöschen des Widerrufsrechts
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Gesetzliches Widerrufsrecht:
Verbrauchern steht bei Verträgen, die als Fernabsatzgeschäft geschlossen werden, grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. -
Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts bei Dienstleistungen:
Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzeitig, wenn der Fotograf die beauftragte Dienstleistung vollständig erbracht hat. Voraussetzung hierfür ist, dass der Fotograf mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Kunde dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert. -
Ausschluss des Widerrufsrechts bei individuellen Anfertigungen:
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (z.B. individuell erstellte Lichtbilder, Fotobücher, Abzüge). -
Erlöschen des Widerrufsrechts bei digitalen Inhalten: Bei Verträgen über die Lieferung von digitalen Inhalten (z. B. Übergabe der fertigen Hochzeitsfotos über eine Online-Galerie) erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, sobald der Fotograf mit der Vertragserfüllung (z. B. der Freischaltung des Links) begonnen hat.
§ 12 Schlussbestimmungen
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Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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Verliert einer der Punkte dieses Vertrags an Wirksamkeit, verliert der Vertrag als Ganzes nicht seine Gültigkeit (Salvatorische Klausel).
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Sonstige Abreden sind in Schriftform zu erbringen.
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Der Fotograf behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern und/oder zu ergänzen. Die gültige Fassung ist jederzeit unter https://alenafelixfotografie.de/agb abrufbar.